fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.
FahrdienstFahrdienst

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Fahrdienst

Ansprechpartner

Frau
Carmen Gerharz

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Tel.:08731 - 3141 20
Fax:08731 - 5467

Krankenhausstr. 6
84130 Dingolfing

Mit Kompetenz und Menschlichkeit für Ihre Gesundheit. Wir wollen, dass Sie sicher ankommen!

Wir führen für Sie betreute Fahrdienste im Landkreis Dingolfing-Landau durch, bei denen der Patient während des Transportes keiner fachlichen medizinischen Betreuung bedarf, dennoch aber Sicherheit durch geschultes Personal garantiert wird.

Was ist der Betreute Fahrdienst?

Die Fahrdienste ermöglichen praktisches und bequemes Reisen, ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl. 

Wir ermöglichen den Weg zur Arbeit und den Arztbesuch sowie eine Stipp-Visite bei Freunden und vieles mehr, wie z.B.:

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge (siehe auch Betreutes Reisen)
  • Einkaufsfahrten (siehe auch Hauswirtschaftliche Hilfen)
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Im Unterschied zum "qualifizierten" Krankentransport gemäß Rettungsdienstgesetz werden hier Krankenfahrten durchgeführt, bei denen die transportierten Patienten während des Transportes weder einer medizinischer Betreuung noch der medizinischen Ausstattung eines Krankenkraftwagens bedürfen.

Äußerlich unterscheiden sich die eingesetzten Fahrzeuge vor allem dadurch, dass sie kein Blaulicht besitzen. Die restliche Ausstattung (insbesondere Trage und Tragestuhl / Rollstuhl) sind identisch.

Tritt während eines Transportes ein Notfall ein (was immer – z.B. auch in einem Taxi – passieren kann), so wird der Transport abgebrochen, der Rettungsdienst nachgefordert und der Patient durch unser geschultes Personal bis zum Eintreffen des Notarztes qualifiziert versorgt.

Wer entscheidet, womit transportiert werden soll?

Grundsätzlich entscheidet der Arzt, der die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt, welches Fahrzeug für den Transport geeignet ist. Hierbei muss der Arzt vom aktuellen Zustand des Patienten und der mutmaßlichen Entwicklung während des Transportes ausgehen.

Es ist immer das "wirtschaftlichste" Transportmittel zu wählen. Im Regelfall sollte dies also ein PKW sein.

Ist der Patient hingegen nicht gehfähig (z.B. auf Grund einer vorhandenen Grunderkrankung), so muss der Transport sitzend in einem Tragestuhl / Rollstuhl oder liegend auf einer Trage durchgeführt werden. Hierfür ist – bei einer sonst nicht notwendigen medizinischen Betreuung während des Transportes – der "betreute Fahrdienst" das Transportmittel Ihrer Wahl.

Klassische Beispiele hierfür sind:  

  • Untersuchungsfahrten zum Arzt/Krankenhaus von Pflegepatienten  
  • Fahrten zur Dialyse/Bestrahlung  
  • Verlegungsfahrten/Einweisungen in stationäre Pflegeeinrichtungen  
  • Entlassungsfahrten aus Krankenhäusern
  • stationäre Einweisungen von nicht betreuungspflichtigen Patienten

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Wer bezahlt den Transport?

Ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Fahrten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage erhalten Sie - sofern Sie nicht vom Eigenanteil befreit sind ("Befreiungskarte") - eine Eigenanteilsrechnung in Höhe von derzeit 10% der Rechnungssumme (jedoch mindestens 5,- € bis maximal 10,- €).

Bei ambulanten Behandlungen, das heißt Fahrten, die nicht in einem Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation gehören, muss seit dem 01. Januar 2004 vor Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, damit diese die Fahrtkosten übernimmt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse

Sollte keine (genehmigte) ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung vorliegen oder Sie sind Selbstzahler (Privatpatient), so ist derjenige, in dessen Auftrag oder Interesse der Transport durchgeführt wurde, zur Zahlung verpflichtet.

Wir führen mit unseren Fahrzeugen

  • Praxis-,
  • Ambulanz-,
  • Behindertenfahrten sowie
  • Bestrahlungs- und Dialysefahrten
  • Verlegungen und Heimfahrten sowie
  • Fahrten von und zur Kurzzeit- oder Tagespflege

zeitnah und zuverlässig mit freundlichem und hilfsbereitem Personal durch. Unser Fahrpersonal ist vor allem im Umgang mit alten, kranken und hilfsbedürftigen Fahrgästen vertraut, die Unterstützung benötigen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.