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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Offene Behindertenarbeit des BRK-Kreisverband Dingolfing-Landau lädt am Freitag, 04.07.25 um 18 Uhr alle Interessierten ins Dingolfinger Rotkreuzhaus in der Krankenhausstraße 6 zum Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ein. Referieren werden Herr Franz Brunner und Frau Hilde Witt von der Hospizgruppe Dingolfing – Landau e.V.
In Deutschland sterben jährlich Hunderttausende Menschen unter Umständen, die nicht immer ihren Wünschen entsprechen. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht können helfen, die Selbstbestimmung am Lebensende zu wahren.
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person ihre Wünsche für die medizinische Behandlung im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls festlegt. Sie kann Angaben über gewünschte oder abzulehnende Behandlungen enthalten, wie z.B. die Fortsetzung oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen im Namen des Betroffenen zu treffen, wenn dieser selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern. Dies kann insbesondere bei unerwarteten Ereignissen oder wenn der Betroffene nicht mehr kommunikationsfähig ist, von großer Bedeutung sein. Der Vortrag ist kostenlos, eine Anmeldung ist unter Tel.: 08731 314125 oder per Mail an: sabine.girnghuber@brk.de erwünscht.

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